Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, genauer gesagt AVGS-MPAV) ist ein Papierstück, den eine arbeitslose, arbeitsuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person von der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nach Beantragung erhält/erhalten kann.
Der AVGS kann bei einer zertifizierten Privaten Arbeitsvermittlung (PAV) vorgelegt werden und dient ausschließlich der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (d.h. auf Angestelltenbasis).
Dem Gutscheininhaber garantiert dies eine komplett kostenfreie Vermittlung durch die PAV.
Wichtig:
Nur Bezieher von Arbeitslosengeld I haben nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch auf den AVGS, d.h. ihr Amt muss Ihnen diesen ausstellen, wenn Sie ihn beantragen.
In den anderen Fällen (< 6 Wochen Bezug von Arbeitslosengeld I, Bezieher von Arbeitslosengeld II/Hartz IV, von Arbeitslosigkeit bedrohte Person) ist es eine Ermessensleistung, d.h. ihr Amt kann Ihnen diesen ausstellen, muss aber nicht.
Unser Tipp:
Beantragen Sie den Vermittlungsgutschein einfach per Email bei Ihrem zuständigen Amt.
Beispielsweise mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte schicken Sie mir umgehend einen bundesweit gültigen Vermittlungsgutschein (AVGS) per Post zu.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Geben Sie uns kurz Bescheid, wenn Sie diesen erhalten haben.
Erst wenn wir Sie erfolgreich in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt haben benötigen wir dann das Original Ihres AVGS (um diesen dann einlösen zu können).